Wir verwalten Ihre Liegenschaft
Die WEG-Verwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durchgeführt und im Übrigen nach den Wünschen und Beschlüssen der Gemeinschaft. Die gemeinschaftlichen Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet. Die Rücklagen der Gemeinschaft werden im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) und nach Beschlüssen der Gemeinschaft angelegt. Grundlagen für die Tätigkeit und Vergütung der Verwaltung sind Vereinbarungen aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärungen.
Unsere Leistungen für Sie: