WEG- Verwaltung

Wir verwalten Ihre Liegenschaft

Die WEG-Verwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durchgeführt und im Übrigen nach den Wünschen und Beschlüssen der Gemeinschaft. Die gemeinschaftlichen Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet. Die Rücklagen der Gemeinschaft werden im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) und nach Beschlüssen der Gemeinschaft angelegt. Grundlagen für die Tätigkeit und Vergütung der Verwaltung sind Vereinbarungen aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärungen.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellen der laufenden Wirtschaftspläne
  • Jahreseinzel- und Gesamtabrechnungen
  • Vorbereiten und Durchführen von ordentlichen, sowie außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Erstellen und Erlassen der allgemeinen Hausordnung
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Ortstermine mit Dienstleistern,Handwerkern, behördlichen Stellen,Verwaltungsbeiräten, Fachfirmen
  • Berechnen von notwendigen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Veranlassung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Aushänge
  • Rundschreiben
  • Verhandeln mit Handwerkern und sonstigen Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden
  • Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Anlegen und Pflegen von Festgeldkonten und Kapitaleinlagen der Gemeinschaft
  • Bearbeiten und Überwachen von Lastschriftbuchungen, Zahlungseingängen
  • Maßnahmen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern – ggf. weitergehende Prozessführung

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